Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen in Deutschland. Die GOZ ist dabei für alle Zahnärzte in Deutschland bindend, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist (§ 1 Abs. 1 GOZ), dies betrifft v.a. zahnärztliche Leistungen bei Kassenpatienten die in dem BEMA enthalten sind. Zahnärztliche Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind oder über die Richtlinien und Regelungen des SGB V hinausgehen, werden auch dem Kassenpatienten durch den Vertragszahnarzt entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt.