Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA 2004) ist die Grundlage für die Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Das Regelwerk wird im Bewertungsausschuss für vertragszahnärztliche Leistungen zwischen Vertretern des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vereinbart.
Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen bei Privatpatienten erfolgt hingegen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).